Gründe für eine Testamentsvollstreckung
Schutzfunktion für überlebende Angehörige
Langfristiger Schutz vor Vermögensverfall oder Fehlentscheidungen
Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung, z.B. bei Erbengemeinschaften
Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter, z.B. Eigengläubiger der Erben, Behörden, Insolvenzverwalter
Erfüllung karitativer Zwecke, z.B. Gründung einer Stiftung im Todesfall
Schutz und Fortführung des Unternehmens im Todesfall
Gerne beraten wir Sie auch individuell bei der Suche nach einem geeigneten Testamentsvollstrecker.
Bitte wenden Sie sich dazu an die AGT-Geschäftsstelle: info@agt-ev.de
Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?
Jeder, der schutzbedürftige (z.B. minderjährige, behinderte, ungeborene) Erben hat
Jeder, der Streit in der Familie um das Erbe vermeiden möchte
Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern
“Patchwork-Familien”
Versorger von Behinderten
Unternehmer
Stifter
Immobilienbesitzer
Inhaber komplexer Vermögenswerte, z.B. bei ausländischem Immobilienvermögen
Was ist bei der Wahl des Testamentsvollstreckers zu beachten?
Der Testamentsvollstrecker sollte
das volle Vertrauen des Erblassers genießen,
über menschliche Qualifikation, insbesondere Standfestigkeit im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Erben verfügen,
ausreichende Kenntnisse der wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge besitzen,
ein Alter aufweisen, das die Aufgabenerfüllung noch während der – voraussichtlichen – Dauer der Testamentsvollstreckung erwarten lässt
hinreichend Zeit haben, um sich dem anspruchsvollen Amt zu widmen.
Qualität schafft Vertrauen. Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache.