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Weil Testamentsvollstreckung Vertrauenssache ist Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Erweiterte Testamentsvollstreckersuche

Bitte füllen Sie eines oder mehr der obigen Felder aus oder lassen Sie sich die Ergebisse für ein gesamtes Bundesland anzeigen.

Tipp: Geben Sie mindestens zwei Zeichen in ein Feld ein und warten Sie einen Moment. So können Sie aus der aufklappenden Dropdown-Box einen der vorgeschlagenen Werte auswählen. Im PLZ-Feld erhalten Sie so eine Auswertung aus ganzen PLZ-Bereichen.

Hinweis: Die angegebenen Daten aus der Testamentsvollstreckerliste dürfen weder verbreitet noch zu Werbezwecken verwendet werden.

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Gründe für eine Testamentsvollstreckung

Schutzfunktion für überlebende Angehörige

Langfristiger Schutz vor Vermögensverfall oder Fehlentscheidungen

Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung, z.B. bei Erbengemeinschaften

Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter, z.B. Eigengläubiger der Erben, Behörden, Insolvenzverwalter

Erfüllung karitativer Zwecke, z.B. Gründung einer Stiftung im Todesfall

Schutz und Fortführung des Unternehmens im Todesfall

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Gerne beraten wir Sie auch individuell bei der Suche nach einem geeigneten Testamentsvollstrecker.

Bitte wenden Sie sich dazu an die AGT-Geschäftsstelle: info@agt-ev.de

Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?

Jeder, der schutzbedürftige (z.B. minderjährige, behinderte, ungeborene) Erben hat

Jeder, der Streit in der Familie um das Erbe vermeiden möchte

Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern

“Patchwork-Familien”

Versorger von Behinderten

Unternehmer

Stifter

Immobilienbesitzer

Inhaber komplexer Vermögenswerte, z.B. bei ausländischem Immobilienvermögen

Was ist bei der Wahl des Testamentsvollstreckers zu beachten?

Der Testamentsvollstrecker sollte

das volle Vertrauen des Erblassers genießen,

über menschliche Qualifikation, insbesondere Standfestigkeit im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Erben verfügen,

ausreichende Kenntnisse der wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge besitzen,

ein Alter aufweisen, das die Aufgabenerfüllung noch während der – voraussichtlichen – Dauer der Testamentsvollstreckung erwarten lässt

hinreichend Zeit haben, um sich dem anspruchsvollen Amt zu widmen.

Qualität schafft Vertrauen. Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache.

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