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Weil Testamentsvollstreckung Vertrauenssache ist Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
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Die AGT unterhält ein Verzeichnis mit deutschlandweit bereits über 1000 zertifizierten Testamentsvollstreckern:

  1. Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT),
    die sich einem den Zertifizierungsrichtlinien der AGT entsprechenden Prüfungsverfahren unterworfen haben und somit die Qualifizierungsanforderungen der AGT erfüllen:
    • Nachweis der theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung gem. §2 der RiLi. Mehr dazu hier »
    • Nachweis der praktischen Fertigkeiten gem. §3 der RiLi. Mehr dazu hier »
    • Unterhaltung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gem. §4 der RiLi, zur Abdeckung des Risikos von Pflichtverletzungen aus Testamentsvollstreckungen.
    • Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung (Rezertifizierung) gem. §5 der RiLi, insbesondere vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und (erb-)rechtlicher Entwicklungen. Mehr dazu hier »
  2. Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung,
    vorausgesetzt die Qualifizierung erfolgte durch Organisationen, die die von der AGT aufgestellten Mindeststandards (s.o.) unterstützen. Mehr dazu hier »

Welchen Nutzen hat die Zertifizierung durch die AGT?

Seit den Urteilen des Bundesgerichtshofs aus 2004 und deren konsequente Umsetzung in 2008 (RechtsdienstleistungsG) handelt es sich bei dem Begriff „Testamentsvollstrecker“ um keine geschützte Berufsbezeichnung.

Die Übernahme von Testamentsvollstreckungen ist daher nicht an besondere Qualifikationsvoraussetzungen in der Person des Testamentsvollstreckers geknüpft. Auch eine Versicherung gegen Schäden, die der Testamentsvollstrecker an dem von ihm verwalteten Vermögen anrichten könnte, wird nicht für erforderlich gehalten. Sind im Rahmen der Testamentsvollstreckung Sachfragen zu klären, muss der unwissende Testamentsvollstrecker Rat Dritter einholen. Mit den hierfür anfallenden Kosten wird der Nachlass – grundsätzlich zusätzlich zum Testamentsvollstreckerhonorar– belastet.

Die AGT e.V. trägt dieser Entwicklung durch die am 10.03.2006 verfassten und veröffentlichten Richtlinien zur Zertifizierungen von Testamentsvollstreckern Rechnung. Mehr dazu hier »

Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Person und Qualifikation des Testamentsvollstreckers.

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